Unser Leistungsspektrum

Hier finden Sie einen Überblick der angebotenen Leistungen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich bei uns melden und einen Termin vereinbaren.

Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten:

Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Einige Leistungen werden jedoch nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die mit *) gekennzeichneten Leistungen sind sogenannte IGeL-Leistungen und meist nicht Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes und werden von uns gesondert an Sie in Rechnung gestellt. Natürlich informieren wir Sie hierzu gerne und klären Sie über entstehende Kosten auf.

Hausärztliche Leistungen

Akutsprechstunde

Hausbesuche

regelmäßige Pflegeheimbesuche

kleine Chirurgie, z.B. Entfernung kleiner Hauttumoren, Abszessspaltung, Wundversorgung, Nagelkorrekturspangen

Kur- und REHA-Anträge

Sporttauglichkeitsatteste, z.B. für Tauchen oder Sportbootführerschein *)

Versicherungsatteste *)

Vorsorgeuntersuchungen

Damit Sie ein Leben lang gesund bleiben: Mit unseren Vorsorgeuntersuchungen können wir helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Angebotene Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheits-Check ab 35 Jahren

Krebs-Vorsorge für Männer ab 45 Jahren

Krebs-Vorsorge für Frauen ab 20 Jahren

Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren

Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche

Häufig übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen. 

Vorsorgeimpfungen

für Kinder ab dem 3. Lebensjahr und Jugendliche

für Erwachsene

für Auslandsreisen *)

Wir empfehlen die Vorsorgeimpfungen der Ständigen Impfkommission in Deutschland, einzusehen beim Robert-Koch-Institut   www.rki.de

Unsere allgemeinmedizinische Diagnostik

Ultraschalluntersuchungen

  • Schilddrüse und Halsorgane
  • Abdomen (Bauchorgane)
  • weibliche Genitalorgane
  • Urogenitalorgane

Ruhe-EKG

Langzeit-EKG

Langzeit-Blutdruckmessung

Belastungs-EKG

Laboruntersuchungen

Lungenfunktionsprüfung

Phlebologie

  • Krampfadern Ultraschalluntersuchung
  • Krampfadern Verödung/ Sklerosierungsbehandlung *)
  • Venenentzündungen
  • Thrombosediagnostik
  • Thrombose Nachsorge
  • Diagnostik und Therapie von Ulcus cruris/ offenes Bein/ chronische Beinwunden
  • Diagnostik und Therapie von Lymphödemen
  • Diagnostik und Therapie von Lipödemen
  • Durchblutungsstörungen der Beine
  • Diagnostik Schaufensterkrankheit/ Arterielle Verschlusskrankheit


Naturheilverfahren

  • Eigenblutbehandlung *)
  • Neuraltherapie
  • Inhalationstherapie mit Ultraschallvernebler
  • Bachblütenberatung *)
  • Kurzwellentherapie
  • Senfmehlauflagen bei Infektionen der Atemwege 
  • Beratung zu Phytopharmakotherapie
  • Aderlass 
  • Vitamininjektionen, z.B. mit Vitamin C oder B-Vitaminen *)
  • Akupunkturbehandlung *)


Manuelle Medizin/ Chirotherapie

Unter Chirotherapie, Manueller Medizin oder Osteopathie werden in Europa verschiedene befunderhebende und therapeutische Verfahren verstanden, die manuell, also mit den Händen des Untersuchers/Behandlers ausgeführt werden. Oftmals werden die oben genannten Begriffe synonym gebraucht.

Manualtherapeutische und osteopathische Verfahren finden besonders Anwendung bei Erkrankungen des aktiven und passiven Bewegungsapparates.


Betriebsmedizinische Diagnostik

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

 Für Jugendliche, die einen Lehrberuf erlernen wollen, findet ein ausführliches Gespräch sowie eine körperliche Untersuchung mit Urinuntersuchung und ggf. eine ergänzende Blutuntersuchung statt. Diese Untersuchung ist vor Aufnahme der Tätigkeit in einem Betrieb durchzuführen.

arbeitsmedizinische Vorsorge- und Nachuntersuchungen 

  • G 20 Lärm
  • G 24 Hauterkrankungen
  • G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G 26 Atemschutzgeräte
  • G 37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
  • G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

Untersuchung des Sehvermögens 

für Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis *)

nach Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz *)

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